Der Bericht der Verwaltung über Baumfällungen in unserer Gemeinde im 1. Halbjahr hat es wieder deutlich gemacht: die grüne Lunge Glienickes schrumpft kontinuierlich. Ein Grund dafür ist die immer noch rege private Bautätigkeit. Machen wir uns nichts vor: das wird in den nächsten Jahren so weiter gehen, auch wenn unbebaute, baumbestandene Grundstücke inzwischen zur Seltenheit geworden sind. Auf vielen eingewachsenen Grundstücken werden Alt- und Leichtbauten sowie Gartenhäusern durch Generationswechsel und Verkauf Neubauten weichen müssen. Mit ihnen werden weiterhin große Bäume fallen. Die Baumschutzsatzung kann das nicht verhindern sondern nur eingrenzen. Wenn ein Bauvorhaben ansonsten rechtens ist, heißt es: Baurecht geht vor Baumschutz

Allerdings: beim Baurecht handelt es sich nicht um unveränderbar festgesetztes Recht. Vielmehr wird das Baurecht in Form der Bauleitplanung nicht zuletzt durch die Gemeinde selbst gestaltet. Bei der Bauleitplanung müssen ausdrücklich Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Nicht immer geschieht das in notwendigem Umfang. Das haben wir jüngst in unserer Nachbargemeinde Mühlenbecker Land beobachten können, als in der Bieselheide eine besonders stattliche alte Eiche einem Bauvorhaben weichen musste. Aller Widerstand der Anwohner war vergeblich, denn der Bebauungsplan hatte keinen Schutz für die Eiche vorgesehen. So kam es wie es nach obigem Prinzip kommen musste: die Eiche fiel der Motorsäge zum Opfer.

 

Und wie steht es bei uns in Glienicke? Welche Sicherheit haben wir, dass so etwas bei uns nicht geschieht? Auch in unserer Gemeinde gibt es eine Reihe eindrucksvoller Baum-Methusalems. Einige davon sind als Naturdenkmale geschützt wie zum Beispiel die alte Eiche im Pirschgang und die mehrstämmig ausgebildete Buche in der Leopoldstraße. Aber nicht alle besonders schützenswerten Bäume sind als solche deklariert. Wurde bei der Bauleitplanung etwas versäumt, und wie sollte man es gegebenenfalls korrigieren? Es stünde einer als Naturparkgemeinde ausgezeichneten Kommune gut an, sich Gedanken darüber zu machen, ob hier nachgebessert werden muss. Das gilt umso mehr, als der Großteil der Glienicker Fläche nun mal Bauland ist.

 

Als Bürgerinitiative Baumschutz (BiB) haben wir vorgeschlagen, den Glienicker Baumbestand auf besonders markante alte Bäume zu überprüfen. Für diese muss dann der notwendige Schutz sichergestellt sein, sodass sie durch das Baurecht nicht mehr angreifbar werden. Der Fall Bieselheide sollte uns Mahnung und Warnung sein!

 

Leider werden auch die vorgeschlagenen Maßnahmen den Baumschwund in Glienicke nicht verhindern. Aber gerade weil die Schrumpfung unserer grünen Lunge nicht generell aufzuhalten ist, ist es dringend erforderlich, wenigstens alle schützenswerten Einzelbäume unter rechtlich abgesicherten Schutz zu stellen.

 

    Bürgerintiative       Baumschutz (BIB)